Qualitätsverbesserungsmittel & -kommissionen
Qualitätsverbesserungskommissionen
Qualitätsverbesserungsmittel
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Dokumentation der Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel (Verwendungsnachweise) sowie zu den Fortschrittsberichten:
Verwendungsnachweise nach Haushaltsjahren
Die Bergische Universität Wuppertal berichtet haushaltsjahresweise über die Verwendung der Mittel. Bis einschließlich Sommer 2011 wurde an dieser Stelle über die Verwendung der Studienbeiträge berichtet, seit dem Wintersemester 2011/2012 bis zum Sommer 2017 wurde über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel berichtet. Aufgrund von geänderten Berichtspflichten gegenüber dem Ministerium wird auf eine weitere Veröffentlichung der Verwendungsnachweise nach 2017 verzichtet.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Verwendungsnachweise der Qualitätsverbesserungsmittel und der Studienbeiträge bis einschließlich 2017 zur Verfügung.
Handreichung zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel
Die Handreichung gibt den mittelverwendenden Stellen Orientierung. Sie enthält Transparenzregeln zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel. Die Handreichung (Stand 20.02.2013) zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Qualitätsverbesserungskommissionen
Die Bergische Universität Wuppertal hat im Sommersemester 2012 eine zentrale Qualitätsverbesserungskommission zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie der Qualitätsverbesserung der Bergischen Universität Wuppertal eingerichtet. Die zentrale QV-Kommission berät das Rektorat hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung.
In jeder der Fakultäten und der School of Education gibt es zudem eine dezentrale Qualitätsverbesserungskommission. Die dezentralen QV-Kommissionen beraten die Dekanin oder den Dekan hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung gemäß § 3 Studiumsqualitätsgesetz.