Dezentrale Qualitätsverbesserungskommissionen
Die Bergische Universität Wuppertal hat im Sommersemester 2012 eine zentrale Qualitätsverbesserungskommission zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie der Qualitätsverbesserung der Bergischen Universität Wuppertal (im Folgenden zentrale QV-Kommission) eingerichtet. In jeder der Fakultäten und der School of Education gibt es zudem eine dezentrale Qualitätsverbesserungskommission.
Die dezentralen QV-Kommissionen beraten die Dekanin oder den Dekan hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung gemäß § 3 Studiumsqualitätsgesetz. Sie werden im Wege der Selbstbefassung in einem objektiv-rechtlichen Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 Studiumsqualitätsgesetz tätig.
Die Qualitätsverbesserungskommissionen bestehehn jeweils aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, diese werden wie folgt gestellt:
Vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden; ein/e Vertreterin oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer; ein/e Vertreterin oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein/e Vertreterin oder Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weiterhin gehört der Kommission das für Lehre und Studium zuständige Dekanatsmitglied als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an.