Fortschrittsberichte
Gemäß § 3 Absatz 3 des Studiumsqualitätsgesetzes sollen die Hochschulen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) in einem zweijährigen Turnus Fortschrittsberichte über die Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie über die dabei erzielten Erfolge vorlegen.
Hier finden Sie die Fortschrittsberichte der Bergischen Universität Wuppertal:
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der ersten Fortschrittsberichte der Hochschulen in NRW durch das MIWF:
Zusammengefasste Fortschrittsberichte (Auswertung) 2013
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der vierten Fortschrittsberichte der Hochschulen in NRW durch das MKW: