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Der § 7 des Hochschulgesetzes (NW) bildet die gesetzliche Grundlage zur Qualitätssicherung und Evaluation der Studienangebote der Hochschulen des Landes. Die Hochschulen regeln in Ordnungen ihr konkretes Evaluationsverfahren. Im Folgenden finden Sie die Evaluationsordnung sowie die Leitlinie zum Evaluationsverfahren von Studium und Lehre der Bergischen Universität.