Rechtsgrundlagen und Aufgaben
Die Einrichtung der zentralen Qualitätsverbesserungskommission erfolgt auf Grundlage von § 4 des Studiumsqualitätsgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen) vom 1. März 2011.
Die Zusammensetzung der zentralen Kommission richtet sich nach § 18 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal (Amtl. Mittlg. 86/15) vom 14.08.2015.
Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission hat sich eine Geschäftsordnung gegeben (Amtl. Mittlg. 01/13) (10.01.2013).
Änderung der Geschäftsordnung (Amtl. Mittlg. 13/2014).
Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission hat sich Leitlinien (inkl. Aufgabenbeschreibung) gegeben. Die Leitlinien finden Sie hier.