Zentrale Qualitätsverbesserungskommission (zQVK)
Die Bergische Universität Wuppertal hat im Sommersemester 2012 eine zentrale Qualitätsverbesserungskommission zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie der Qualitätsverbesserung der Bergischen Universität Wuppertal (im Folgenden zentrale QV-Kommission) eingerichtet. In jeder der Fakultäten und der School of Education gibt es zudem eine dezentrale Qualitätsverbesserungskommission.
Die zentrale QV-Kommission berät das Rektorat hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung und hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Kommission gibt ein Votum zu den Fortschrittsberichten ab, die die Universität gegenüber dem Ministerium über die Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie die dabei erzielten Erfolge in einem zweijährigen Turnus abzugeben hat. Sie überprüft insofern die zweckgemäße Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Kommission kann planerische Vorschläge zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel gemäß § 2 Studiumsqualitätsgesetz erstellen.
Die zentrale QV-Kommission besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern. Diese werden wie folgt gestellt:
Sechs Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden, zwei Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie jeweils ein*e Vertreter*in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der weiteren Mitarbeiter*innen und einer Person, die weder Mitglied noch Angehörige*r der Universität ist. Weiterhin gehört der Kommission die*der Prorektor*in für Studium und Lehre als beratendes Mittglied Kraft Amtes ohne Stimmrecht an. Zur Vorsitzenden bzw. zum Vorsitzenden soll in der Regel bestimmt werden, wer weder Mitglied noch Angehörige*r der Bergischen Universität ist und über hinreichend große Erfahrung verfügt, um dem Gewicht der Qualitätssicherung Rechnung zu tragen.